Ergotherapie in der Pädiatrie

Ergotherapiepraxis Carmen Maria Schmidt, Eichstetten

Angewandte Ergotherapie

    Die Ergotherapie in der Pädiatrie ist eine Behandlungsform, die mit Hilfe von verschiedenen Therapieinhalten und Therapiemethoden Defizite erkennt und entsprechend entgegenwirkt.

    Diese werden überwiegend bei ADS, umschriebene Entwicklungsstörungen und emotionalen Störungen individuell angewandt.

    Es wird das Ziel der größtmöglichen Selbständigkeit des Kindes angestrebt und bei Bedarf ein Elterntraining angeboten.

    Die Ergotherapie wird durch den behandelnden Arzt verordnet. Ergotherapie ist ein Heilmittel und unterliegt den Heilmittelrichtlinien für verschreibungspflichtige Verordnungen.

    Die Ergotherapie findet in ergotherapeutischen Praxen, in Kindergärten und Sonderschulen, in Rehabilitationszentren und Krankenhäusern statt.

    Die Ziele der ergotherapeutischen Behandlung setzen sich aus der Diagnose des behandelnden Arztes sowie aus dem gezielten Beobachtungsbefund des Ergotherapeuten zusammen.

    Anwendungs­gebiete

      Die Ergotherapie in der Pädiatrie behandelt

      • Störungen oder Ausfälle im Bewegungsapparat
      • Störungen der Aufnahme und Verarbeitung von Sinnesreizen
      • Wahrnehmungsstörungen und Verhaltensstörungen
      • ADS / ADHS
      • umschriebene Entwicklungsstörungen

      Die ergotherapeutische Behandlung beinhaltet die Entwicklung und Einübung von alltagsrelevanten und entwicklungsfördernden Handlungen, handwerkliche und spielerische Tätigkeiten sowie gezielte wahrnehmungsfördernde Prozesse, Abklärung des Lernverhaltens und Entgegenwirken von Leistungsdefiziten.

      Behandlungsziele

        Die Ziele der ergotherapeutischen Behandlung
        setzen sich aus der Diagnose des behandelnden Arztes sowie aus dem gezielten Beobachtungsbefund des Ergotherapeuten zusammen.

        • Verbesserung der Grob- und Feinmotorik sowie der Koordination von Bewegungsabläufen
        • Verbesserung der Körperwahrnehmung
        • Verbesserung der psychischen Belastbarkeit, Konzentration,
        • Flexibilität sowie Selbständigkeit im Alltag

        Die folgenden ärztlichen Diagnosen führen zur Verordnung von Ergotherapie:

        • Bewegungsstörungen und Muskelerkrankungen
        • angeborene Fehlbildungen
        • Unfallschäden
        • angeborene und erworbene körperliche und geistige Behinderungen
        • Störungen der sensorischen Integration und der Wahrnehmung
        • umschriebene Entwicklungsstörungen
        • ADS / ADHS

        Welche Kinder können von einer Wahrnehmungsstörung betroffen sein?

        • Kinder mit Entwicklungsstörungen, besonders Frühgeborene, Spätgeborene sowie andere Schwangerschafts- und Geburtsproblematiken
        • Kinder mit Sprach-, Hör-, Sehstörungen
        • Kinder mit Lernstörungen
        • Kinder mit Mangel an Zuwendung, Reizen oder Erfahrungen
        • Kinder mit erworbenen Störungen: Verletzungen, Krankheit (vor allem während des ersten Lebensjahres)
        • Kinder mit erblichen Störungen, Chromosomenfehler
        • Kinder mit neurologischen Störungen